eRezept

 

 

 

 

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

 

 

Ab 1. Januar ist das eRezept für alle Arztpraxen verpflichtend. Sie werden sehen, der Umgang damit ist sehr einfach und komfortabel.

 

Sie bestellen das Rezept auf unserer Website über den Unterpunkt „Kontakt“ oder über unseren Rezepte-Anrufbeantworter Tel.  0711 583010, der rund um die Uhr Ihren Wunsch aufzeichnet. Bitte lassen Sie uns dann mindestens 36 Stunden Zeit, Ihre Bestellung zu bearbeiten. Wenn‘s mal schnell gehen muss, rufen Sie uns bitte an oder kommen vorbei.

 

Die Medikamentendaten werden auf einen zentralen Rechner gespeichert und die Apotheke kann dort mithilfe der unten genannten Möglichkeiten die Daten abfragen. Sie werden nicht auf der Krankenversichertenkarte abgespeichert.

 

Es gibt drei Möglichkeiten, sein Medikament in der Apotheke zu erhalten:

 

  • Sie gehen mit Ihrer Versichertenkarte direkt in die Apotheke und holen Ihr Medikament dort ab.

 

  • Sie kommen zu uns in die Praxis, lassen sich einen QR-Code ausdrucken, und gehen damit zur Apotheke. Bitte erwähnen Sie bei der Bestellung, dass Sie diesen Weg wählen wollen, damit wir Ihnen einen Ausdruck vorbereiten können.

 

  • Sie laden sich eine App auf Ihr Smartphone. Das Einrichten dieser App ist etwas umständlich, da Sie zuerst eine persönliche Freischaltung von Ihrer Krankenkasse erhalten müssen. Dafür hat es einige Vorteile. Sie können in Ihrer App sehen, wann das Rezept von uns fertiggestellt wurde, und dieses dann an die Apotheke Ihrer Wahl weiterreichen. Die Apotheke kann Ihnen dann Rückmeldung geben, ob das Rezept verfügbar ist oder erst bestellt werden muss. Sie können Nachricht bekommen, wann es abgeholt werden oder im Bedarfsfall sogar geliefert werden kann.

 

Wir freuen uns sehr, dass die Bestellvorgänge deutlich entspannter und einfacher für unsere Patienten ablaufen. Leider können zurzeit nur verschreibungsfähige Medikamente für Kassenpatienten auf diesem Weg bestellt werden. Hilfsmittel wie Blutzuckerteststreifen, Inkontinenzartikel etc. werden weiterhin auf ein rotes Rezept ausgedruckt. Verordnungen für Physiotherapie etc. und Überweisungsscheine werden auch weiterhin ausgedruckt. Auch Privatpatienten können leider noch nicht von dieser Vereinfachung profitieren. Wann dies kommt, lässt sich leider nicht vorhersagen.

 

Trotz dieser Vereinfachungen benötigen wir aus organisatorischen und abrechnungstechnischen Gründen jedes Quartal Ihre Krankenversichertenkarte. Diese kann unabhängig von der Rezeptbestellung in unserer Praxis eingelesen werden. Selbstverständlich kann auch eine andere Person hierfür beauftragt werden. Sie können die Krankenversichertenkarte auch in unseren Briefkasten werfen oder uns zuschicken, wir senden Sie Ihnen dann per Post zurück.

 

Bitte denken Sie selbstständig an das Einlesen der Krankenversichertenkarte, da es für uns einen erheblichen organisatorischen Aufwand bedeutet, diese anzumahnen.

 

 

Vielen herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung

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